Antwort der polnischen Botschaft vom 10.5.2005 auf Valeri Gourski’s Frage, ob er mit einem deutschen Ausweisersatzpapier und einer Aufenthaltserlaubnis durch Polen in die Ukraine fahren dürfe, um seine kranke Mutter besuchen zu können:
Sehr geehrter Herr Gourski,
mit einem Ersatzausweis oder Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie leider nicht nach Polen (und nicht nur nach Polen) einreisen. Als Person ohne Staatsangehörigkeit benötigen Sie für die Auslandsreisen einen deutschen Reiseausweis und eventuell ein Visum. Das Antragsformular für ein polnisches Visum sowie mehr Informationen mehr können Sie auf unserer Internet-Seite www.botschaft-polen.de finden. Das Visum muß in einem der polnischen Konsulate beantragt werden. Der Erhalt eines Visums an der Grenze ist nicht möglich. Die Unterlagen können auch per Post an das Konsulat geschickt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kniaz